Schießanlagen |
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Unsere Schießanlagen und Gasträume können sich sehen lassen. So besitzen wir ein Vereinsheim mit Nebengebäuden, in dem an den Trainingszeiten
zur Nutzung durch die Vereinsmitglieder bereitstehen. Die Schießstände sind für Waffen und Munition zugelassen, die in unserem Verein geschossen werden. Damit bestehen grundsätzlich unter anderem folgende Schießmöglichkeiten:
Die Benutzung unserer Standanlagen ist in der Standbenutzungs- und Gebührenordnung geregelt. Darüber hinaus kommt es jedoch immer wieder zu Beschädigungen, die keinesfalls zum „normalen Verschleiß“ gerechnet werden können, der mit der gewöhnlichen Benutzungsgebühr abgedeckt ist. Die Einzelheiten sind in der Beschädigungsgebührenverordnung geregelt.
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