Standbenutzungs- und Gebührenordnung |
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Das Schießen auf den Schießständen ist nur nach den Regeln der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, zu den festgesetzten Terminen und dem Beisein des Schießleiters erlaubt. Den Anweisungen des Schießleiters ist ohne Widerspruch Folge zu leisten. Der Schütze hat sich vor Beginn des Schießens ins Schießbuch einzutragen und die entsprechende Gebühr zu entrichten. Die Benutzung der Schießstände liegt in der Eigenverantwortung des einzelnen Schützen. Er selbst hat für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Jede Beschädigung der Stand- oder Zuganlage ist sofort dem Schießleiter zu melden, der Schütze haftet voll für den angerichteten Schaden. Die Schusszahl pro Serie ist wie unten festgelegt. Bei nicht einhalten hat der Schütze mit einem Standverweis durch die Aufsicht zu rechnen. Bei Nichteinhaltung dieser Ordnung obliegt es dem Verein eine Strafgebühr zu erheben oder den Betreffenden vom Schießbetrieb auszuschließen.
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