Beschädigungsgebühren |
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Unsere Schießstände haben durch den Schießbetrieb verständlicherweise einen normalen Verschleiß. Die für die Instandhaltung unserer Anlage resultierenden Kosten werden zum Teil aus der Standgebühr bestritten. Darüber hinaus kommt es jedoch immer wieder zu Beschädigungen, die keinesfalls zum „normalen Verschleiß“ gerechnet werden können. Die Kosten für solche Beschädigungen können nicht mit der Standgebühr abgedeckt werden. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, für solche Beschädigungen der 25, 50 und 100m Schießanlagen und des dazugehörigen Inventars, nachfolgende Sätze zu erheben. Dem Verursacher ist es jedoch auch freigestellt, den angerichteten Schaden selbst, in einem Zeitraum von 8 Tagen, in den ursprünglichen Zustand zu bringen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten sach-, fach- und fristgerecht ausgeführt werden. Bei einer Beschädigung von Anlagenteilen ist mit nachfolgenden Instandsetzungskosten zu rechnen:
Wir bitten alle Schützinnen und Schützen um pflegliche Handhabung der Anlage, bei Beschädigung dieser sich bei der Standaufsicht zu melden und die festgesetzte Gebühr zu entrichten. Wird eine Beschädigung nicht unverzüglich gemeldet, behält sich der Verein vor, eine Strafgebühr von 50 Euro zu erheben und den Verursacher eventuell von der Schießstandbenutzung auszuschließen. |